
Sicherheit ist die Grundlage des Schießsports
Schießsport kann nur dann verantwortungsvoll und mit Freude ausgeübt werden, wenn Sicherheit für alle Beteiligten an erster Stelle steht. Deshalb sind klare Regeln, Aufmerksamkeit und ein verlässlicher Umgang mit Waffen und Munition keine Nebensache, sondern die Grundlage für jeden sicheren Trainingsbetrieb.
Im GunClub-NRW geht es nicht darum, Regeln möglichst streng oder einschüchternd wirken zu lassen. Es geht darum, sichere Abläufe selbstverständlich zu machen. Wer die wichtigsten Grundregeln verinnerlicht, schafft die Voraussetzung für einen konzentrierten, respektvollen und kontrollierten Umgang mit dem Schießsport.
Diese vier Grundregeln bilden das Fundament für einen sicheren Umgang mit Schusswaffen. Sie gelten immer und ohne Ausnahme.
Jede Schusswaffe ist so zu behandeln, als sei sie geladen. Das gilt beim Übergeben, Ablegen, Transportieren, Reinigen und Kontrollieren gleichermaßen. Vor jeder weiteren Handlung ist der Ladezustand zu prüfen.
Die Mündung darf niemals auf Personen oder unzulässige Bereiche gerichtet werden. Auf dem Schießstand ist die sichere Richtung grundsätzlich der Geschossfang oder die von Aufsicht und Standordnung vorgegebene Richtung.
Der Finger bleibt außerhalb des Abzugsbügels, bis die Waffe auf das Ziel gerichtet ist und die Schussabgabe tatsächlich beabsichtigt ist. Das gilt besonders beim Laden, Entladen, Holstern, Ablegen, Bewegen oder Übergeben der Waffe.
Vor jeder Schussabgabe muss klar sein, worauf geschossen wird und was sich vor, neben und hinter dem Ziel befindet. Es darf ausschließlich auf freigegebene Ziele geschossen werden.
Neben den vier Grundregeln gelten auf dem Schießstand weitere verbindliche Regeln für Verhalten, Ausrüstung und den sicheren Umgang mit Waffen und Munition.
Den Anweisungen der verantwortlichen Standaufsicht, des Standpersonals und der Clubverantwortlichen ist jederzeit Folge zu leisten. Bei sicherheitsrelevanten Anweisungen erfolgt keine Diskussion am Stand. Fragen können nach Herstellung eines sicheren Zustands geklärt werden.
Waffen dürfen nur dann ausgepackt, geladen, entladen, geholstert, abgelegt oder geschossen werden, wenn dies durch die Aufsicht oder die Standordnung erlaubt ist. Während einer Sicherheitspause, Scheibenkontrolle oder Standruhe dürfen Waffen nicht berührt werden.
Das Laden und Entladen erfolgt nur an den dafür vorgesehenen Positionen und nur in sicherer Richtung. Magazine, Trommeln oder Patronenlager werden nur nach Freigabe durch die Aufsicht mit Munition versehen.
Geladene Waffen dürfen nicht unbeaufsichtigt abgelegt oder weitergegeben werden. Wird eine Waffe abgelegt, muss sie entladen und sichtbar sicher sein, sofern die jeweilige Disziplin oder Aufsicht nichts anderes vorgibt.
Bei Ladehemmungen, Versagern oder sonstigen Störungen bleibt die Waffe in sicherer Richtung. Der Finger bleibt außerhalb des Abzugsbügels. Das Problem wird nur nach den Vorgaben der Aufsicht oder der jeweiligen Disziplin behoben. Bei Unsicherheit ist sofort die Aufsicht zu informieren.
Wer unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder leistungsbeeinträchtigenden Medikamenten steht, darf nicht am Schießen teilnehmen. Die Aufsicht kann Personen vom Training ausschließen, wenn Zweifel an der sicheren Teilnahme bestehen.
Auf dem Schießstand sind geeigneter Gehörschutz und geeignete Schutzbrille zu tragen, sofern die Standordnung oder Aufsicht dies vorgibt. Für bestimmte Disziplinen, Waffenarten oder Standbereiche kann zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich sein.
Kleidung, Holster, Gürtel, Taschen und sonstige Ausrüstung müssen für den sicheren Schießbetrieb geeignet sein. Ausrüstung, die eine sichere Waffenhandhabung beeinträchtigt, darf nicht verwendet werden.
Es dürfen nur Waffen, Munition und Ausrüstung verwendet werden, die für die jeweilige Schießstätte, Disziplin und Veranstaltung zugelassen sind. Die Vorgaben der Standzulassung, Standordnung, Sportordnung und Aufsicht sind einzuhalten.
Jeder Schütze ist dafür verantwortlich, dass seine Waffe technisch sicher und funktionsfähig ist. Beschädigte, unsichere oder zweifelhafte Waffen dürfen nicht verwendet werden. Die Aufsicht kann die Nutzung einer Waffe untersagen.
Munition ist sicher, kontrolliert und nur im erlaubten Bereich zu handhaben. Falsche, beschädigte oder nicht zugelassene Munition darf nicht verwendet werden.
Auf dem Schießstand ist jederzeit Aufmerksamkeit erforderlich. Ablenkendes, leichtfertiges, aggressives oder störendes Verhalten ist untersagt.
Schießübungen, Positionswechsel, Ziehen aus dem Holster, Bewegungsabläufe, Zeitübungen oder dynamische Elemente dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie ausdrücklich erlaubt und beaufsichtigt sind.
Gäste, Interessenten und neue Mitglieder dürfen nur nach Einweisung und unter Aufsicht am Schießbetrieb teilnehmen. Erfahrene Mitglieder unterstützen neue Teilnehmer, übernehmen aber nicht eigenmächtig die Rolle der verantwortlichen Aufsicht.
Jeder sicherheitsrelevante Vorfall ist der Aufsicht unverzüglich zu melden. Dazu gehören insbesondere unbeabsichtigte Schussabgaben, Mündungsfehler, Regelverstöße, technische Defekte, Verletzungen sowie unsichere Waffen- oder Munitionshandhabung.
Bei einem Notfall ist das Schießen sofort einzustellen. Waffen sind nach Anweisung der Aufsicht zu sichern oder abzulegen. Erste Hilfe und weitere Maßnahmen erfolgen nach dem Notfallplan der Schießstätte.
Verstöße gegen Sicherheitsregeln können zum sofortigen Ausschluss vom Training führen. Schwere oder wiederholte Verstöße können weitere Maßnahmen nach sich ziehen, bis hin zur Beendigung der Mitgliedschaft.
Sicher trainieren
Wenn du unsere Sicherheitsregeln kennst, ist der nächste sinnvolle Schritt ein konkreter Trainingstermin. Schau dir die kommenden Termine an oder lies, wie eine Mitgliedschaft bei uns abläuft.