
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Gunclub-NRW
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Gunclub-NRW
Der Gunclub-NRW ist Mitglied im Bund Deutscher Sportschützen (BDS) und im Freie Schützen in Deutschland e.V. (FSD). Beide Verbände sind in Deutschland anerkannte Schießsportverbände.
Ein Waffenschein berechtigt zum Führen bestimmter scharfer Schusswaffen in der Öffentlichkeit und wird nur in sehr wenigen Ausnahmefällen erteilt. Führen bedeutet, eine Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums bei sich zu haben. Der kleine Waffenschein bezieht sich auf das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen, nicht aber auf scharfe Schusswaffen. Eine Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zum Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen, nicht jedoch automatisch zum Führen in der Öffentlichkeit.
Die Waffensachkunde ist der offizielle Nachweis darüber, dass jemand die grundlegenden rechtlichen, theoretischen und praktischen Kenntnisse im Umgang mit Schusswaffen besitzt. Dazu gehören unter anderem Sicherheitsregeln, Waffenrecht, technische Grundlagen, Munitionskunde, sichere Handhabung sowie das richtige Verhalten auf dem Schießstand. Sie ist ein wichtiger Baustein für alle, die den Schießsport dauerhaft und verantwortungsvoll ausüben möchten.
Ja, unsere Mitglieder nehmen regelmäßig an Wettkämpfen teil — von clubinternen Veranstaltungen über regionale Turniere bis hin zu nationalen und internationalen Meisterschaften unter BDS- und FSD-Regularien.
Die Mitgliedschaft im Gunclub-NRW ist ab 18 Jahren möglich. Dies entspricht den waffenrechtlichen Bestimmungen für den selbstständigen Umgang mit Schusswaffen.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, dürfen keinen Eintrag im Führungszeugnis haben und müssen die körperliche sowie geistige Eignung zum Umgang mit Waffen mitbringen. Vorkenntnisse im Schießsport sind nicht erforderlich.
Ja, die Mitgliedschaft beginnt mit einer 6-monatigen Probezeit. In dieser Zeit lernen Sie den Club, unsere Mitglieder und die Abläufe kennen. Nach Ablauf der Probezeit geht die Mitgliedschaft in eine reguläre Mitgliedschaft über.
Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 24 Monate inklusive der 6-monatigen Probezeit. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar. Für das Fortbestehen eines schießsportlichen Bedürfnisses ist es in der Regel weiterhin erforderlich, in einem Verband organisiert zu sein.
Die Kündigung ist schriftlich an den Club zu richten. Details zur Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte unserer Satzung oder kontaktieren Sie uns direkt.
Nein, für die Mitgliedschaft benötigen Sie keine eigene Waffenbesitzkarte. Während des Trainings können Clubwaffen unter Aufsicht genutzt werden. Eine eigene WBK wird erst dann relevant, wenn Sie später eigene erlaubnispflichtige Schusswaffen besitzen möchten. Wichtig ist dabei: Besitz ist nicht dasselbe wie Führen. Führen bedeutet, eine Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums bei sich zu haben.
Wir trainieren an drei Standorten: Köln Pesch (Haupt-Trainingsort mit Nachmittags- und Abendterminen), Stommeln und Aldenhoven. Die genauen Adressen und Termine finden Sie auf unserer Termine-Seite.
Ja, wir bieten Probetrainings an, damit Sie den Club und den Schießsport unverbindlich kennenlernen können. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren.
Wir bieten über 10 Disziplinen an, darunter Pistole, Revolver, Büchse, Flinte, sportliches und praktisches Schießen sowie Präzisionsschießen. Die Disziplinen richten sich nach den Regularien des BDS und FSD.
Nein, für das Training werden Clubwaffen, Munition und Gehörschutz gestellt. Erst wenn Sie eine eigene Waffenbesitzkarte besitzen, können Sie eigene Waffen am Stand verwenden.
Tragen Sie bequeme, anliegende Kleidung und festes, geschlossenes Schuhwerk. Waffen, Munition und Gehörschutz werden vom Club gestellt. Eine eigene Schutzbrille ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
Für Einsteiger empfehlen wir mindestens ein Training pro Monat, um Routine und Sicherheit zu entwickeln. Regelmäßiges Training ist auch Voraussetzung für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte.